Das Karlsruher Landgericht hat entschieden, dass die #Hausdurchsuchung|en in unseren Redaktionsräumen und in 2 Wohnungen unserer Redakteure rechtswidrig waren! RA Lukas Theune: "Das Landgericht schützt mit der Entscheidung insbesondere kleine Medien wie #RadioDreyeckland vor unzulässiger Strafverfolgung. Dies ist ein dringend notwendiges Zeichen gegen die zunehmende strafrechtliche Verfolgung linker und alternativer Journalist:innen und Redaktionen." #Pressefreiheit (1/3) https://rdl.de/beitrag/hausdurchsuchungen-bei-radio-dreyeckland-waren-rechtswidrig
„Die Freiheit der #Medien ist – ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit – schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“, führt das Landgericht in seinem Beschluss aus und erteilt damit erneut eine juristische Ohrfeige an die Karlsruher Staatsanwaltschaft und das dortige Amtsgericht, das die #Durchsuchungen nach nur EINEM Tag Prüfung durchgewunken hatte. Danke u.a. @Freiheitsrechte und @angela_furmaniak für die Unterstützung! (2/3)
Der absurde Schlag gegen die #Pressefreiheit ist noch nicht beendet. Das Strafverfahren läuft weiter. @michaelslog: "Es ist jetzt die wohl letzte Gelegenheit für die Staatsanwaltschaft, sich aus ihrer selbstgewählten Verstrickung im Kampf gegen die Pressefreiheit zu befreien, indem sie endlich ihre Anklage zurücknimmt. Dabei sollte sie auch berücksichtigen, dass Archive (auch online) einen weitergehenden grundrechtlichen Schutz genießen!" #Indymedia #Linksunten (3/3)
Leider kostet das Ganze nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld. Gerade im Hinblick auf das noch kommende Strafverfahren, brauchen wir Unterstützung: Spendenkonto:
Freundeskreis Radio Dreyeckland e.V.
Stichwort: Pressefreiheit
IBAN: DE04 6809 0000 0009 320 202 #Pressefreiheit
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen