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Das Karlsruher Landgericht hat entschieden, dass die |en in unseren Redaktionsräumen und in 2 Wohnungen unserer Redakteure rechtswidrig waren! RA Lukas Theune: "Das Landgericht schützt mit der Entscheidung insbesondere kleine Medien wie vor unzulässiger Strafverfolgung. Dies ist ein dringend notwendiges Zeichen gegen die zunehmende strafrechtliche Verfolgung linker und alternativer Journalist:innen und Redaktionen." (1/3) rdl.de/beitrag/hausdurchsuchun

Radio DreyecklandHausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrigDas Karlsruher Landgericht hat mit Beschluss vom 22.08.2023 letztinstanzlich entschieden, dass die Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland rechtswidrig waren.

„Die Freiheit der ist – ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit – schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“, führt das Landgericht in seinem Beschluss aus und erteilt damit erneut eine juristische Ohrfeige an die Karlsruher Staatsanwaltschaft und das dortige Amtsgericht, das die nach nur EINEM Tag Prüfung durchgewunken hatte. Danke u.a. @Freiheitsrechte und @angela_furmaniak für die Unterstützung! (2/3)

Der absurde Schlag gegen die ist noch nicht beendet. Das Strafverfahren läuft weiter. @michaelslog: "Es ist jetzt die wohl letzte Gelegenheit für die Staatsanwaltschaft, sich aus ihrer selbstgewählten Verstrickung im Kampf gegen die Pressefreiheit zu befreien, indem sie endlich ihre Anklage zurücknimmt. Dabei sollte sie auch berücksichtigen, dass Archive (auch online) einen weitergehenden grundrechtlichen Schutz genießen!" (3/3)