Zum Dauerthema #solar Statik am #Balkon:
Die Lastenannahme am Balkongeländer - auch schon Stand 06/71 - gemäß DIN 1055-3 - Verkehrslasten Pkt. 7.1.1. (für Bauherren/Architekten) beträgt 50 kg/m.
Bei einer Balkonbrüstung von etwa einer Länge von 3,75 m, wäre also eine Belastung von 187,5 kg möglich. Standardmodule wiegen 20 kg, auf diese Länge bekäme 2 #Solarpanels. Gewicht also 40 kg.
@balkonsolar Danke!
Vllt. ein Extrem(absurd)beispiel dazu: Meine Vermietungs-GeNo hängt standardmäßig 2 Design-Blumenkästen aus Metall auf, die leer (!) schon min. 20kg wiegen. Platz für vielleicht 8-12L Erde und sie hängen im Regen.
Will aber Statikberechnung für selbst 1 Leichtbau-Panel. Clowns! Hab's ignoriert und einen Kasten abgehangen. Fertig.
@gittaca
Kann dir die Vermietungs-GeNo eine Statikberechnung für die Design-Blumenkästen vorlegen? Dann könntest du sie kopieren und direkt zurück faxen. Wenn nicht, sollte man vielleicht Mietminderung beantragen, wenn der Balkon nicht nutzbar ist.
@balkonsolar
@balkonsolar berücksichtigt das bei der „Segelfläche“ die Windlasten? Die ja auch Scherung und Torsion sein können?