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Thomas

Mich bedrücken Fälle, wie jene des Drogensüchtigen der nun zu 7 Jahren Haft und zur Sicherungsverwahrung verurteilt wurden (freiburg.social/@breakdownthew) auch deshalb, weil alle in der Justiz wissen, wie wichtig der Übergang von Haft in die Freiheit ist- und wie desolat das in Deutschland läuft. Frau Dr. Sieferle von der Uni Freiburg, hat mit mir über ihre 2023 erschienene ethnografische Studie ("Nach dem Gefängnis") im vergangenen Jahr für @RDL gesprochen:

rdl.de/beitrag/ethnologin-drsi

Für den jetzt Verurteilten läuft die Sache auf ein Sterben in Haft hinaus! Das ist nicht menachenwürdig.

Und ja, alle, so auch ich, denken ebenfall an jene Menschen die zu Schaden gekommen sind, so wie hier, die Mitarbeiterin im Sonnenstudio. Aber ist ihr wirklich in irgendeiner Weise geholfen, wenn der Täter nun lebenslang in einem Gefängnis einsitzt? Ist das Genugtuung für sie? Verbessert das ihren Alltag? Es geht also nicht um Bagatellisierung dessen, was sie erlitten hat!

@breakdownthewalls Sicherungsverwahrung wird ja nun nicht einfach mal so angeordnet, die Grenzen dafür wurden - eben wegen der Menschenunwürdigkeit - vor einigen Jahren erst verschärft. Sie ist manchmal notwendig zur Wahrung des menschenwürdigen, nämlich angstfreien, Lebens aller anderen.

@RDL

@wonka @RDL Neben vielen sonstigen Einwänden gegen die Sicherungsverwahrung (bspw. was das deterministische Menschenbild angeht, fußend in der NS Ideologie, denn mit Gesetz von 24.11.1933 wurde das Institut der SV eingeführt) gibt es auch ein ganz pragmatisches: die Prognosegutachten. Man kann nicht wirklich zuverlässig Straftaten vorhersagen, sperrt also viele Menschen weg, um einige wenige von erneuten Delikten abzuhalten. Das räumt letztlich auch die Kriminologische Zentralstelle ein, die ist angesiedelt beim Bundeskriminalamt, dürfte also unverdächtig sein, allzu gefangenenfreundlich zu sein.

krimz.de/publikationen/bm-onli

www.krimz.deBM-Online 2Bibliografische Angaben, Zusammenfassung und Download von BM-Online Band 2: Führungsaufsicht bei ehemaligen Sicherungsverwahrten. Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall M. ./. Deutschland. / Mandera, Anna.

@breakdownthewalls Trotzdem, selbst Sicherungsverwahrung ist nicht endgültig sondern unterliegt regelmäßiger Überprüfung, ob sie nicht aufgehoben werden kann. Dass die Methoden verbessert werden müssen, möchte ich nicht bezweifeln.

@RDL

@wonka @RDL Das mit den regelmäßigen Überprüfungen stimmt: in den ersten zehn Jahren wird jährlich vom Gericht die Fortdauer geprüft, nach 10 Jahren in SV sogar alle neun Monate. Aber das sind nicht mehr als pro forma Prüfungen, die in den seltensten Fällen die Entlassung nach sich ziehen. Standard ist die Anordnung der Fortdauer. Mit all der Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit....