Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Antifa-Ost Verfahren bestätigt. Damit ist das Urteil gegen Lina E. rechtskräftig.
Laut BGH habe weder ihre Revision, noch die des Generalbundesanwaltes Rechtsfehler aufgedeckt.
Damit wird Lina bald wieder ins Gefängnis müssen, um den Rest ihrer Strafe abzusitzen.
Auch die Revisionen der anderen Angeklagten düften nun bald abschlägig beschieden werden.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025055.html?nn=10690868