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Hendrik vom Lehn

Aktuell gibt es einige Diskussionen, um mögliche Erleichterungen für kleinere Organisationen im Umgang mit der .

Der @bvd führt dazu aus, dass nicht die Größe einer Organisation, sondern das Risiko der Datenverarbeitung als Unterscheidung für abgestufte Regelungen genutzt werden sollte:
"Wichtig ist, dass nicht die Unternehmensgröße und der Umsatz entscheidend sind, sondern das Risiko, das von der Verarbeitung personenbezogener Daten ausgeht. Es braucht klare Abstufungen: Unternehmen mit Standardverarbeitungen sollten erleichterte Anforderungen erfüllen können, während Organisationen mit kritischen oder risikobehafteten Datenverarbeitungen erweiterte Pflichten erfüllen müssen." (bvdnet.de/de/presse/mitteilung)

Gut so! Denn aus einer Betroffenenperspektive ist das Risiko ohnehin ein sinnvollerer Maßstab als die Organisationsgröße. Dagegen wird häufig gehalten, dass das Risiko ja nicht so leicht wie die Größe einer Organisation zu ermitteln sei. Gerade für und kleinere Organisationen mit viel , ist je nach Maßstab aber auch die Organisationsgröße alles andere als einfach zu ermitteln. Zu der Problematik die sich im Hinblick auf die Personenzahl bei der Bennungspflicht für bei ergibt, habe ich in einem Artikel in den -News 02/2022 geschrieben: bvdnet.de/wp-content/uploads/2

Wichtig ist bei solchen Diskussionen in jedem Fall, nicht nur die Perspektive der , sondern auch die anderer Organisationen mitzudenken. Denn bei so manchen Änderungen, die Erleichterungen für die Wirtschaft bringen sollen, könnten am Ende leer ausgehen.

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.BvD spricht sich für zielgerichtete Reform der DSGVO aus: Grundrechte bewahren, Datenschutz praxisnah gestalten | BvDBerlin, 18.03.2025 – Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert anlässlich der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen eine zielgerichtete Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie eine praxisgerechte Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).  Datenschutz bleibt eine zentrale Voraussetzung für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei geht es nicht vorrangig um die Verfolgung von Unternehmensinteressen, ... BvD spricht sich für zielgerichtete Reform der DSGVO aus: Grundrechte bewahren, Datenschutz praxisnah gestalten

@hendrik @bvd sehr ich anders. Abgesehen von Datenkraken nehmen gerade kleiner Unternehmen den Datenschutz nicht ernst. Speichern meiner E-Mail-Adresse betrifft schon Datenschutz. Ebenso die Weitergabe usw.

@Grummelbacke @bvd Es geht ja nicht darum, dass kleine Unternehmen gar keinen Datenschutz beachten sollen. Aber gerade bei kleinen Unternehmen kommt es vor, dass sie durch die Vielzahl an Vorschriften so schnell abgeschreckt sind, dass sie das Thema lieber ganz liegen lassen. Da könnte meines Erachtens durch vereinfachte Vorschriften schon etwas erreicht werden.

@hendrik @bvd die Regeln sind ganz einfach: du darfst nichts digital! speichern. Wenn doch, dann nur relevantes. Du darfst Daten NIE ohne Einwilligung weitergeben. Ist nicht so kompliziert.

@Grummelbacke Eben das sagt die DSGVO aber gerade nicht.

@hendrik das ist genau die zusammengefasste Aussage der DSGVO